Tarife

Die Stadtwerke Mühldorf GmbH & Co.KG haben für Sie verschiedene Tarife im Angebot.

Unter Grundversorgung, Sondertarif »Isenkraft« und Sondertarif »GewerbeSpezial« können Sie sich genauer über diese informieren. Diese 3 Tarife finden Sie ebenso im Menü unter Strom bzw. Tarife.

In unserem Stromkostenvergleich sehen Sie übersichtlich dargestellt, dass wir als regionaler Energieversorger durchaus mit den »Großen« am Markt mithalten können. Unter Informationen zum Strompreis finden Sie zusätzliche Infos für die Berechnung des Strompreises oder für wichtige Begriffe in diesem Zusammenhang.

Anpassung von Tarifkundenverträgen

Am 8. November 2006 ist die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) in Kraft getreten. Die bis dahin geltende »Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden« (AVBEltV) vom 21. Juni 1979 ist außer Kraft gesetzt worden.
Nach § 23 StromGVV in Verbindung mit § 115 Absatz 2 Satz 3 Energiewirtschaftsgesetz ist anstelle der AVBEltV ab 17. Januar 2007 die StromGVV Bestandteil der bestehenden, vor dem 13. Juli 2005 abgeschlossenen, Tarifkundenverträge mit Haushaltskunden. Der Text der StromGVV ist in unseren Geschäftsräumen erhältlich und kann hier abgerufen werden.

Grundversorgung

Strompreise

Allgemeine Preise für die Grund- und Ersatzversorgung mit elektrischer Energie. Dieses Preisangebot ist gleichzeitig das Preisblatt zum Allgemeinen Tarif gültig ab 01.01.2023

Die Schwachlastzeiten (NT) dauern bis auf Weiteres:

An Werktagen 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr des folgenden Tages, an Samstagen 13.00 Uhr bis 24.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen 0.00 Uhr bis 6.00 Uhr des folgenden Tages.

Informationen zu den Kostenbelastungen der Strompreise:

*) Haushaltskunden im Sinne des EnWG sind Letztverbraucher, die die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder die einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Sondertarif »Isenkraft«

(gültig ab 01. Januar 2023 – nur für Mühldorfer und Winhöringer Privatkunden/Haushalte)

Stromsteuer, Konzessionsabgabe, Abgaben durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), Umlage nach § 19 (2), Abgabe durch das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-G), Durchleitungs-/Netzkosten, Offshore-Umlage, Erzeugungskosten, Messkosten und Umsatzsteuer sind enthalten.

* Diese Preise sind Endpreise

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