Strom
Umweltfreundliche Energie
Stromversorger heute – moderne Dienstleister
Die Stadtwerke Mühldorf bieten seit vielen Jahren günstige Strompreise, eine sichere Stromversorgung und einen rund um die Uhr verfügbaren Bereitschaftsdienst.
Tarife
Die Stadtwerke Mühldorf GmbH & Co.KG haben für Sie verschiedene Tarife im Angebot. Unter Grundversorgung, Sondertarif »Isenkraft« und Sondertarif »GewerbeSpezial« können Sie sich genauer über diese informieren. Diese 3 Tarife finden Sie ebenso im Menü unter Strom bzw. Tarife.
In unserem Stromkostenvergleich sehen Sie übersichtlich dargestellt, dass wir als regionaler Energieversorger durchaus mit den »Großen« am Markt mithalten können. Unter Informationen zum Strompreis finden Sie zusätzliche Infos für die Berechnung des Strompreises oder für wichtige Begriffe in diesem Zusammenhang.
Information zum Strompreis
Zusammensetzung des Strompreises
Der Strompreis setzt sich aus mehreren Beträgen zusammen. Davon sind ca. ein Drittel Steuern und gesetzliche Abgaben, der restliche Anteil teilt sich dann auf den Vertrieb und die Netzkosten auf. Im Anteil für Vertrieb sind neben sämtlichen internen, auch die Kosten für den Strombezug aus dem vorgelagerten Netz enthalten. Im Fall der Stadtwerke Mühldorf ist der vorgelagerte Netzbetreiber EON-Bayern.
Die Kosten für das Netz beinhalten neben den Kosten für die Messung des Stromverbrauchs, sämtliche Kosten für Unterhalt und Neubau, sowie Wartung und Instandhaltung sämtlicher Anlagen die zum Netzbetrieb nötig sind.
So errechnet sich der Strompreis
Kosten für Netznutzung
Hierunter fallen sämtliche Kosten für die Pflege und Instandhaltung des Stromnetzes. Diese Entgelte werden in vollem Umfang an den Netzbetreiber weitergeleitet.
Kosten für Messung und Abrechnung
Darin sind alle Kosten für die Rechnungsstellung und die Zählermiete enthalten.
Konzessionsabgabe an die Kommune
Die Kommunen verlangen von den Netzbetreibern ein Entgelt für die Nutzung von öffentlichen Wegen, um Stromleitungen zu verlegen und zu betreiben. Dieses Entgelt wird in vollem Umfang an die Kommune weitergeleitet.
Kosten aus Erneuerbare-Energien-Gesetz
Hierunter fallen alle Kosten, die den Energieversorgern aus der Förderung von z. B. Wind- und Solarenergie entstehen, zu der sie seit 2000 verpflichtet sind.
Mehrkosten aus Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
Hierunter fallen alle Kosten, die den Energieversorgern aus der Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen entstehen. Diese Förderung ist den Energieversorgern ebenfalls seit 2000 vorgeschrieben.
Stromsteuer
Sie enthält die Kosten, die nach dem Gesetz zur ökologischen Steuerreform vom Gesetzgeber erhoben werden. Diese sollen die Energie maßvoll verteuern, um Anreize zu schaffen, den Energieverbrauch zu senken und ressourcenschonende Produkte nachzufragen und zu entwickeln.
Umlage nach §19 (2) Stromnetzentgeltverordnung
Im Sommer des Jahres 2011 wurde die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes verabschiedet. Mit dieser Novellierung wurden zahlreiche Verordnungen angepasst, darunter auch die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Die neu gefasste StromNEV sieht vor, dass Großkunden, die mehr als zehn Gigawattstunden Strom bei einer Benutzungsdauer von 7.000 Stunden pro Jahr verbrauchen, künftig keine Netznutzungsentgelte mehr an die örtlichen Verteilnetzbetreiber zahlen müssen. Nach der Neuregelung ist es nun Aufgabe der Übertragungsnetzbetreiber die nicht generierten Einnahmen der Verteilnetzbetreiber durch die Entlastung der Großverbraucher bundesweit über eine Umlage auf alle Endkunden umzulegen. Demnach hat jeder Letztverbraucher seit 01.Januar 2012 für Energiemengen bis zu einem Jahresverbrauch von 100.000 Kilowattstunden je Kilowattstunde 0,151 Cent* als Umlagebetrag zu zahlen.
Wichtige Begriffe
Verrechnungspreis
Der Verrechnungspreis enthält die Kosten für Rechnungsstellung, Zählermiete sowie Gewährleistung einer einwandfreien Messung. Die Berechnung erfolgt anteilig entsprechend dem Abrechnungszeitraum.
Fester Leistungspreis Haushalt
Der feste Leistungspreis deckt die Kosten der ständigen Lieferbereitschaft (rund um die Uhr). Die Berechnung erfolgt anteilig entsprechend dem Abrechnungszeitraum.
Verbrauchspreis
Preis je verbrauchter Kilowattstunde (kWh). In den Verbrauchspreis sind sämtliche Kosten für die Netznutzung, Steuern und Abgaben eingerechnet.
Abschlag
Die Höhe der monatlich/zweimonatlich zu zahlenden Teilbeträge wird anhand der aktuell gültigen Preise auf der Grundlage des Vorjahresverbrauchs errechnet. Bei Gas- oder Elektroheizungen berücksichtigen wir neben dem Preis den zu erwartenden Jahresverbrauch anhand von Temperaturwerten des Deutschen Wetterdienstes.
Stromkennzeichnung
Stromkennzeichnung gemäß § 42 EnWG
Gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz sind wir verpflichtet, dass wir bis zum 01. November eines Jahres den Energieträgermix aus dem vorangegangenen Lieferjahr veröffentlichen müssen. Dies bedeutet, dass im Jahr 2024 der Energieträgermix aus dem Jahr 2023 und im Jahr 2025 der Energieträgermix aus dem Jahr 2024 zu veröffentlichen ist.
Die Gesamtstromlieferung im Jahr 2023 der Stadtwerke Mühldorf a. Inn GmbH & Co. KG setzt sich zusammen aus 0,9 % Kernenergie, 15,7 % Kohle, 6,7 % Erdgas, 0,6 % sonstige fossile Energieträger, 49,1 % erneuerbare Energien, gefördert nach EEG und 27,0 % sonstige erneuerbare Energien. Damit verbundene Umweltauswirkung von 0,0000 g/kWh radioaktivem Abfall und 189 g/kWh CO2-Emission.
Die Durchschnittswerte der Stromerzeuger in Deutschland im Vergleich setzten sich zusammen aus 1,5 % Kernenergie, 25,5 % Kohle, 12,1 % Erdgas, 1,4 % sonstige fossile Energieträger, 49,1 % erneuerbare Energien, gefördert nach EEG und 10,4 % sonstige erneuerbare Energien. Damit verbundene Umweltauswirkung von 0,0000 g/kWh radioaktivem Abfall und 324 g/kWh CO2-Emission.
Seit dem 01. Januar 2011 beliefern die Stadtwerke Mühldorf a. Inn GmbH & Co. KG Haushalts- und Kleingewerbekunden bis 100.000 kWh ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien.
Marktpartnerkommunikation
Hier finden Sie alle relevanten Informationen der Stadtwerke Mühldorf a. Inn GmbH & Co. KG für den verschlüsselten Datenaustausch per E-Mail und die gesetzliche Grundlage für die Geschäftsprozesse laut Beschluss der Bundesnetzagentur.
Laden Sie sich hier die aktuellsten Zertifikate für den verschlüsselten Datenaustausch per E-Mail herunter. Bei Fragen oder Anregungen zu dem Thema »Zertifikate« können Sie uns jederzeit kontaktieren.