Stromkennzeichnung

Stromkennzeichnung gemäß § 42 EnWG:

Gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz sind wir verpflichtet, dass wir bis zum 01. Juli eines Jahres den Energieträgermix aus dem vorangegangenen Lieferjahr veröffentlichen müssen. Dies bedeutet, dass im Jahr 2025 der Energieträgermix aus dem Jahr 2024 zu veröffentlichen ist.

Die Gesamtstromlieferung im Jahr 2024 der Stadtwerke Mühldorf a. Inn GmbH & Co. KG setzt sich zusammen aus 0,0 % Kernenergie, 11,2 % Kohle, 6,5 % Erdgas, 0,6 % sonstige fossile Energieträger, 50,9 % erneuerbare Energien, gefördert nach EEG und 30,8 % sonstige erneuerbare Energien. Damit verbundene Umweltauswirkung von 0,0000 g/kWh radioaktivem Abfall und 142 g/kWh CO2-Emission.

Die Durchschnittswerte der Stromerzeuger in Deutschland im Vergleich setzten sich zusammen aus 0,0 % Kernenergie, 22,8 % Kohle, 13,4 % Erdgas, 1,5 % sonstige fossile Energieträger, 50,9 % erneuerbare Energien, gefördert nach EEG und 11,4 % sonstige erneuerbare Energien. Damit verbundene Umweltauswirkung von 0,0000 g/kWh radioaktivem Abfall und 298 g/kWh CO2-Emission.

Seit dem 01. Januar 2011 beliefern die Stadtwerke Mühldorf a. Inn GmbH & Co. KG Haushalts- und Kleingewerbekunden bis 100.000 kWh ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien.

Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internet: www.stadtwerke-muehldorf.de, per Telefon: 08631/1843-120. Stand der Informationen: 30.06.2025